"Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden."
Wir sind eine moderne Steuerberatungskanzlei mit engagierten Mitarbeitern. Gerade in der jetzigen durch die sprunghafte Zunahme der digitalen Kommunikation gekennzeichneten Zeit sind wir stets auf der Suche nach Möglichkeiten, die Effizienz unserer Dienstleistungen durch Einsatz moderner Techniken und Programme zu erhöhen.
Der persönliche Kontakt mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Unsere Kanzlei und der direkte Kontakt zwischen Kanzleiführung, Mandanten und Mitarbeitern sichert eine individuelle Beratung.
Jede Maßnahme muss sich am erzielten Erfolg bei Ihnen, unseren Mandanten, messen lassen. Ihr wirtschaftlicher Erfolg und Zufriedenheit sind die Ziele unserer Kanzlei. Im Mittelpunkt der Beratung stehen immer Ihre Bedürfnisse.
Viele dauerhaft zufriedene Mandanten schätzen seit Jahren die Arbeit unserer Kanzlei.
Unsere Beratung schöpft alle gesetzlichen Möglichkeiten aus, damit Sie nicht mehr zahlen, als wirklich notwendig. Wir bieten jedem Mandanten die Unterstützung, die er benötigt und die er möchte: Erstellung sämtlicher Steuererklärungen, Unterstützung im Rechnungs- und Personalwesen, steuerliche Gestaltungsberatung sowie eine betriebswirtschaftliche Beratung.
Nach dem Abitur absolvierte ich eine Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Kreissparkasse Köln. Danach erfolgte ein Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Köln mit den Schwerpunkten Bankbetriebslehre, Steuerlehre und Steuerrecht, dass mit dem Abschluss zum Diplom-Kaufmann endete.
Nach einer dreijährigen Tätigkeit bei einer renommierten Privatbank als Firmenkundenberater wechselte ich zu einer großen Steuerberater-, Rechtsanwalts- und Wirtschaftsprüfersozietät in Köln. Es folgte eine weitere Station bei einer mittelständischen Wirtschaftsprüfungs– und Steuerberatungsgesellschaft und in 1993 die Ernennung zum Steuerberater durch die Steuerberaterkammer.
Im Anschluss daran beteiligte ich mich an einer Steuerberatungsgesellschaft mbH und wurde deren Geschäftsführer.
Ende 1993 gründete ich meine eigene Steuerberatungskanzlei in Bergheim, die in 2001 in der heute noch bestehenden Steuerberatungskanzlei Kellershohn und Kellershohn aufging.
Nach dem Abitur absolvierte ich ein Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Westfälische Wilhelms-Universität in Münster. Meine Studienschwerpunkte waren Revisionswesen und betriebswirtschaftliche Steuerlehre sowie Statistik.
Danach war ich mehrere Jahre bei einer der fünf größten Wirtschaftsprüfungs-
und Steuerberatungsgesellschaft tätig.
Nach einer kurzen eigenen Selbstständigkeit als Steuerberaterin gründeten wir in 2001 die Steuerberatungskanzlei Kellershohn + Kellershohn in Bergheim.
Bei unserer Arbeit werden wir unterstützt durch ein motiviertes zum Teil langjährig für uns tätiges Team an Steuerfachwirten, Steuerfachangestellten und Bilanzbuchhaltern.
Die persönliche und individuelle Beratung unserer Mandanten hat für uns oberste Priorität. Sie als unser Mandant stehen mit Ihren individuellen Wünschen und Anforderungen im Mittelpunkt.
Hierfür nehmen wir uns gerne Zeit.
Um diesem hohen Anspruch auch fachlich gerecht zu werden, hat die permanente Fortbildung in unserer Kanzlei einen hohen Stellenwert. Durch eine effiziente Kanzleiführung und die ständige Anpassung an die zunehmenden Qualitätsanforderungen in der Steuerberatung sind wir stets bemüht die zukünftigen Anforderungen erfolgreich mit Ihnen zusammen zu meistern
Das deutsche Steuerrecht ist in vielen Bereichen sehr komplex und auch für Experten immer wieder herausfordernd. Der Gesetzgeber stellt an Arbeitnehmer und Unternehmen die unterschiedlichsten Ansprüche, wenn es z. B. um die Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen oder Finanzbuchführungen und Lohnabrechnungen geht.
Als Steuerberater helfen wir Ihnen gerne, alle steuerrechtlichen Herausforderungen einfach und unkompliziert zu meistern.
Mit einem erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der sich zuverlässig um alle steuerlichen Angelegenheiten kümmert, gewinnen Sie wertvollen Freiraum für andere wichtige Dinge. Genießen Sie endlich das beruhigende Gefühl, zu wissen, dass Sie Ihren steuerrechtlichen Verpflichtungen fristgerecht nachkommen und keine aus Unwissenheit resultierenden Nachteile zu befürchten haben.
Durch eine stete Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen halten wir unsere Beratungsqualität auf einem hohen Niveau.
Unsere Steuerberater begleiten Sie von der Existenzgründung bis zur Gestaltung von Unternehmensnachfolgen.
Wie aus der Presse/Medien zu erfahren war, müssen aufgrund der Verabschiedung einer Grundsteuerreform durch den Bundestag und Bundesrat in Deutschland sämtliche rund 35 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Neuregelung gefordert, da der bislang von den Finanzämtern berechnete Wert der Grundstücke und Gebäude (im Folgenden Immobilie genannt) auf einer veralteten Bewertung beruhte.
Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 1. Januar 2022 zugrunde gelegt. Da die Finanzverwaltungen für die Neubewertung aller Immobilien mehrere Jahre Zeit benötigen, werden die neue Werte zur Berechnung der Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 herangezogen.
Im Bundesmodell gibt es zwei Verfahren zur Ermittlung:
Eine Länderöffnungsklausel ermöglicht den Bundesländern – statt des Bundesrechts – eigene Länderlösungen zu beschließen und anzuwenden. Davon haben mehrere Bundesländer Gebrauch gemacht, sodass es dort abweichende Verfahren gibt. NRW hat sich jedoch für das Bundesmodell entschieden.
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer einer Immobilie sind gesetzlich verpflichtet am Neubewertungsverfahren teilzunehmen und für jede Immobilie eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abzugeben. Hierzu sind mittlerweile die meisten Eigentümerinnen und Eigentümer von der Finanzverwaltung aufgefordert worden. Viele Bundesländer haben dies jedoch in Form einer Allgemeinverfügung vorgenommen. In NRW werden – falls noch nicht erfolgt - den Eigentümerinnen und Eigentümern von Wohnimmobilien in einem Informationsschreiben Eckdaten bzw. Hinweise für die Erklärung zur Verfügung gestellt.
Die Erklärung ist in der Zeit zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 auf elektronischem Weg (www.elster.de - Elster-Portal-) abzugeben.
Bei Nichtabgabe der Steuererklärung drohen Verspätungszuschläge und Zwangsgelder bis zu 25.000,00 €. Eine zutreffende (nicht zu hohe) Bewertung ist für alle Eigentümerinnen und Eigentümer sehr wichtig, da die Feststellungserklärung die Basis für die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 und für die Folgejahre bildet. Bei zu hoher Bewertung drohen also für Eigentümer und deren Mieter langfristig zu hohe Grundsteuerbelastungen. Damit weder Eigentümerinnen und Eigentümer selbst noch Mieterinnen und Mieter unnötige belastet werden, ist eine günstige Bewertung von Bedeutung. Selbstverständlich besteht für jede Eigentümerin und Eigentümer die Möglichkeit die Grundsteuererklärung selbst über das Elsterportal zu erstellen und dem Finanzamt elektronisch zu übermitteln.
Wie bei alle anderen Steuererklärungen auch, bereiten wir für Sie die zu erstellende Feststellungserklärung vor und sorgen nach Freigabe für die ordnungsgemäße elektronische Abgabe. Außerdem prüfen wir den nach Bearbeitung der Erklärung beim Finanzamt zu erlassenden Steuerbescheid und setzen eventuell notwendige Änderungen in einem Einspruchsverfahren für Sie durch, damit es ab 2025 nicht zu einer unangemessenen Zahlung von Grundsteuer kommt.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot – auch für Nichtmandanten unserer Steuerberatungskanzlei – wenn Sie die Erstellung und Abgabe der Grundsteuererklärung fachlich begleitet wissen möchten.
Wir bitten Sie uns in diesem Fall rechtzeitig zu kontaktieren damit wir die Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung rechtzeitig planen können.
Viele Entscheidungen, die Sie als Unternehmer treffen müssen, haben nicht zu unterschätzende Auswirkungen auf steuerrechtliche Aspekte.
Als Existenzgründer stellt sich z. B. die Frage nach der optimalen Rechtsform. Wir begleiten Ihren Prozess der Betriebsgründung, unterstützen Sie bei der Erstellung von Konzepten (wie z. Bsp. eines Businessplanes) und unterstützen Sie bei der Beantragung von Fördermitteln.
Ebenso werden am Markt etablierte Firmen durch unser Team kompetent, umfassend und individuell auf ihre Bedürfnisse sowohl in steuerlichen als auch betriebswirtschaftlichen Bereichen betreut.
Ihr Erfolg ist stets ein Teil unseres Erfolges.
Nehmen Sie daher Kontakt mit uns auf und besprechen Sie mit uns konkret Ihre Wünsche und Vorstellungen.
„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuer zahlen. Die Kenntnis aber häufig“
Finanzbuchführung und Kostenrechnung sind mehr als das bloße Kontieren und Erfassen von Buchungsbelegen: Sie sind wichtige unternehmerische Steuerungsinstrumente. Beide geben Ihnen Aufschluss über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ihres Unternehmens.
Wir unterstützen Sie bei der sorgfältigen und aussagekräftigen Buchhaltung für Ihr Unternehmen
Der Pendelordner war gestern – Digitale Buchführung ist heute
Wissen Sie nicht wohin mit den Ordnerbergen? Verbringen Sie häufig unnötig Zeit beim Suchen von älteren Belegen?
Wünschen Sie sich überall und jederzeit Zugriff auf ihre aktuellen Unternehmensdaten? Dann sprechen Sie uns an!
Wir bieten Ihnen die digitalisierte, revisionssichere Finanzbuchführung von der Belegeinreichung/Datenübermittlung über die revisionssichere Online-Archivierung der hochgeladenen Belege/Unterlagen bis zur Verfügung Stellung der betriebswirtschaftlichen Auswertungen.
Was muss bei einer Lohn- und Gehaltsabrechnung alles beachtet werden?
Hierbei kann es oftmals zu schwerwiegenden Fehlern kommen.
Wie bei der Finanzbuchführung bieten wir Ihnen auch im Lohnbereich die digitalisierte, revisionssichere Lohnbuchführung an - optional sogar mit elektronischer geschützter Übermittlung der Lohnabrechnungen/-bescheinigungen etc. an Ihre Arbeitnehmer im Rahmen der Cloud "DATEV-Unternehmens-Online".
Gerne erläutern wir Ihnen Einzelheiten zu der digitalisierten Finanz- und Lohnbuchführung in einem kostenlosen Informationsgespräch.
Wir optimieren Ihre Lohnkosten professionell und rechtssicher. Der Gesetzgeber gewährt zahlreiche steuerfreie und steuerbegünstigte Lohnbausteine, die zu einer echten Win-Win Situation bei Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen können. Schöpfen Sie die gesetzlichen Möglichkeiten aus und verschaffen Sie sich einen Vorsprung gegenüber Ihren Wettbewerbern.
Den Jahresabschluss sowie die Einnahme-Überschussrechnung für das Unternehmen optimal und gesetzlich einwandfrei zu gestalten ist kein einfaches Unterfangen. Mit unserem Expertenwissen unterstützen wir Sie in folgenden Bereichen:
Wir erstellen für Sie sämtliche im Rahmen Ihrer Deklarationspflicht in Frage kommenden betrieblichen und privaten Steuererklärungen.
Sie benötigen kompetente Steuerberatung? Wir bieten Ihnen folgendes auf Ihre individuellen Bedürfnisse ausgerichtetes Beratungsspektrum an:
Aus unserer langjährigen Erfahrung aus diversen Vorstandstätigkeiten erhalten Sie bei uns eine umfassende, fundierte Beratung und Betreuung Ihrer Vereinsangelegenheiten von der Gründung und Beantragung der Gemeinnützigkeit über die Vereinsbuchhaltung bis zur Erstellung der jährlichen Vermögensübersicht einschließlich der Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung zwecks Erfüllung der steuerlichen Deklarationspflicht.
Nicht zuletzt hat die uns seit März des letzten Jahres begleitende Corona–Pandemie eine nicht zu unterschätzende Veränderung in unserer Branche in der Zusammenarbeit zwischen Mandant und Steuerberatung mit sich gebracht.
Hinzukommt das Thema Home-Office und damit zusammenhängende Fragen in deren Umsetzung und Anpassung an die Kanzleiabläufe.
All dies sind neue Herausforderungen für uns, die wir gerne mit Ihnen gemeinsam angehen möchten.
Ein weiterer Anschub erhielten die sich ändernden Rahmenbedingungen durch die zeitweise Verpflichtung der Arbeitgeber seitens der Bundesregierung im Rahmen der Corona–Pandemie zur Eindämmung der Ansteckungsgefahr den Mitarbeitern – soweit es die Arbeitsabläufe ermöglichten - Home Office anzubieten.
Dies hat auch in unserer Kanzlei zu Veränderungen geführt.
Das neue Schlagwort, an dem auch unsere Branche zukünftig gemessen wird, lautet:
Warum ist die Digitalisierung auch in unserer Kanzlei für den gemeinsamen Erfolg von Mandant und Steuerberatung so wichtig:
Hierzu einige unserer Gedanken zu diesem Thema:
In diesem Sinne: gehen Sie mit uns gemeinsam den Weg in die Digitalisierung, um auch den zukünftigen Erfolg Ihres Unternehmens zu sichern.
Gerne steht Ihnen Herr Dipl.-Kfm./Steuerberater R. Michael Kellershohn zu einem kostenlosen Gespräch zur Verfügung, indem er ihnen ausführlich die Möglichkeiten einer digitalen Zusammenarbeit zwischen Ihnen, als Mandant, und unserer Kanzlei erläutert und den sich daraus für beide Seiten ergebenden Mehrwert anhand von Beispielen verdeutlicht.
Bitte vereinbaren Sie mit unserem Kontaktformular einen kostenfreien Beratungstermin.
Haben Sie Interesse an einem interessanten, abwechslungsreichen und krisensicheren Job?
Dann kommen Sie zu uns.
Wir sind Steuerberater aus Leidenschaft und stehen unseren Mandanten als kompetenter und vertrauensvoller Partner bei steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen zur Seite.
Für unsere Steuerberatungskanzlei suchen wir
zum nächstmöglichen Termin
zur Verstärkung unseres Teams eine(n)
Wenn Sie auf der Suche nach einer dynamischen Arbeitsumgebung sind, in der Sie Ihre Fähigkeiten und Ihr Wissen in den Bereichen Steuerberatung und Buchhaltung einbringen können, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Was können wir für Sie tun?
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